Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Häufige Fragen

Muss ich als Ausländer eine Vignette kaufen?

Ja. Die Mautpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz, unabhängig vom Herkunftsland.

Was kostet die Strafe ohne Vignette?

Bis zu € 300 Organmandat vor Ort. Bei Nichtbezahlung droht eine Anzeige mit Strafe bis zu € 3.000.

Kann ich die Vignette zurückgeben?

Klebevignetten können nach dem Anbringen nicht zurückgegeben werden. Digitalvignetten können vor Beginn der Gültigkeit storniert werden.

Gilt die Vignette auch für Anhänger?

Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für mitgeführte Anhänger.

Wie lange im Voraus kann ich kaufen?

Digitalvignetten können bis zu einem Jahr im Voraus mit frei wählbarem Startdatum gekauft werden. Klebevignetten gelten ab Kaufdatum.

Was ist der Unterschied zwischen Vignette und Sondermaut?

Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten Netzes. Auf bestimmten Strecken (Brenner, Arlberg, Karawankentunnel, Tauern) ist zusätzlich eine Sondermaut zu entrichten.

Kann ich die Vignette übertragen?

Nein. Weder Klebe- noch Digitalvignetten können auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Wo kann ich die Vignette kaufen?

Klebevignetten: Tankstellen, Trafiken, Grenzübergänge, ÖAMTC/ARBÖ. Digitalvignetten: asfinag.at, ASFINAG-App.

Gilt die österreichische Vignette in anderen Ländern?

Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz.

Was tun bei Verlust der Klebevignette?

Bei Verlust oder Beschädigung der Klebevignette gibt es keinen Ersatz. Sie müssen eine neue Vignette kaufen.