Ja. Die Mautpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz, unabhängig vom Herkunftsland.
Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ja. Die Mautpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 t auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz, unabhängig vom Herkunftsland.
Bis zu € 300 Organmandat vor Ort. Bei Nichtbezahlung droht eine Anzeige mit Strafe bis zu € 3.000.
Klebevignetten können nach dem Anbringen nicht zurückgegeben werden. Digitalvignetten können vor Beginn der Gültigkeit storniert werden.
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für mitgeführte Anhänger.
Digitalvignetten können bis zu einem Jahr im Voraus mit frei wählbarem Startdatum gekauft werden. Klebevignetten gelten ab Kaufdatum.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten Netzes. Auf bestimmten Strecken (Brenner, Arlberg, Karawankentunnel, Tauern) ist zusätzlich eine Sondermaut zu entrichten.
Nein. Weder Klebe- noch Digitalvignetten können auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Klebevignetten: Tankstellen, Trafiken, Grenzübergänge, ÖAMTC/ARBÖ. Digitalvignetten: asfinag.at, ASFINAG-App.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz.
Bei Verlust oder Beschädigung der Klebevignette gibt es keinen Ersatz. Sie müssen eine neue Vignette kaufen.